In der Bundesrepublik gibt es - im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Ländern - aufgrund der im Grundgesetz verbrieften Autonomie der Tarifparteien bisher keinen gesetzlichen Mindestlohn.
Für einige Branchen gelten trotzdem Lohnuntergrenzen auf Basis des Arbeitnehmer-Entsende- und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.
So muss die Abfallwirtschaft ihren rund 160.000 Beschäftigten seit Juni letzten Jahres mindestens 8,68 Euro die Stunde zahlen.
Circa 900.000 Leiharbeiter müssen seit November 2012 8,19 Euro pro Stunde im Westen und 7,50 Euro im Osten erhalten.
Bei Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen rund 90.000 Arbeitnehmer im pädagogischen Bereich im Westen und Berlin mindestens 12,60 Euro und im Osten 11,25 Euro verdienen.
Die circa 415.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe kriegen seit Januar mindestens 11,05 Euro im Westen, ihre 127.000 Kollegen im Osten erhalten 10 Euro.
Ähnliche Regelungen gelten für Dachdecker, Elektromonteure, Gebäudereiniger, Maler und Lackierer sowie in der Pflege- und in der Sicherheitsbranche. RR