Immer wieder suchen Flüchtlinge Zuflucht in Kirchen. Und das nicht nur in den USA. Und nicht erst seit gestern. Das Asyl in Sakralbauten geht auf altjüdisches Recht zurück. Kriminelle, denen die Flucht in einen Tempel gelang, wurden nicht dorthin verfolgt. Diese Tradition wurde über das antike Griechenland, das Römische Reich und das christliche Mittelalter hinweg eingehalten. Erst im 17. Jahrhundert wurde die Sonderstellung von Kirchen bei der Strafverfolgung in England abgeschafft. Heute gibt es offiziell in der westlichen Welt kein Kirchenasyl mehr. Rechtlich gesehen ist der Aufenthalt von Elvira Arellano in einer Kirche für die Behörden der USA also kein Grund, Saúls Mutter nicht abzuschieben. Bisher jedoch haben die Behörden von einer Verhaftung abgesehen, weil das in der Öffentlichkeit einen schlechten Eindruck hinterlassen würde. RR